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Erfolg im Bereich Immobilienrecht: Update zum Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof


Im Bereich des Immobilienrechts konnten wir bedeutende Erfolge erzielen. In einem Rechtsstreit, der Auswirkungen auf Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter hat, haben wir mit unserer Rechtsauffassung sowohl vor dem Amtsgericht Koblenz, Az.: 133 C 1594/22, als auch in der Berufungsinstanz vor dem Landgericht Koblenz, Az.: 2 S 19/23 WEG, obsiegt. Unser Kollege Robert Busch führte den Fall, in dem es um die Nichtigkeit von Beschlüssen über Abrechnungsspitzen aus den Jahresabrechnungen 2017, 2018, 2019 und 2020 ging, erfolgreich durch beide Instanzen.

Statue der Justitia mit Waage - Symbol für Gerechtigkeit und Rechtsprechung, passend zum Thema Immobilienrecht und Gerichtsurteile im Zusammenhang mit Wohnungseigentumsrecht und der WEG-Reform.

Das Landgericht Koblenz, Az.: 2 S 19/23 WEG, bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und erklärte die Beschlüsse mit folgender Begründung für nichtig:


„Nichtig ist ein Beschluss, wenn die in Bezug genommenen Einzelabrechnungen nicht die Abrechnungsspitze, sondern den Saldo aus der Differenz zwischen der Abrechnungssumme

und den tatsächlich geleisteten Vorschüssen ausweist.“


Bedeutung für Immobilienbesitzer und Verwalter

Dieser Fall ist besonders relevant im Kontext der WEG-Reform 2020, die die Rechtslage für Wohnungseigentümergemeinschaften grundlegend verändert hat. Die neuen Regelungen stellen abweichende Anforderungen an die Beschlüssen über Jahresabrechnungen. Fehlerhaft ermittelte Abrechnungsspitzen können zur Nichtigkeit der Beschlüsse führen und erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen.


Für Immobilienbesitzer, Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften und andere Akteure im Immobiliensektor ist es daher unerlässlich, die rechtlichen Änderungen im Rahmen der WEG-Reform zu kennen und die neuen Anforderungen korrekt umzusetzen.


Bundesgerichtshof prüft Nichtzulassungsbeschwerde

Obwohl wir in den vorangegangenen Instanzen erfolgreich waren, wurde gegen das Urteil eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH), Az.: V ZR 117/24, eingelegt. Der BGH wird nun prüfen, ob die Klärung einer bislang höchstrichterlich ungeklärten Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung angenommen wird. Diese Frage könnte potenziell die künftige Rechtsprechung im Bereich Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht maßgeblich beeinflussen.


Wir erwarten die Entscheidung des BGH mit Spannung und werden unsere Mandanten sowie alle Akteure im Immobiliensektor weiterhin auf dem Laufenden halten.


Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen

Für Fragen oder rechtliche Unterstützung im Bereich Immobilienrecht stehen wir Ihnen bei b-real-estate.de gerne zur Verfügung. Unser Experte Robert Busch und das gesamte Team unterstützen Sie in allen Fragen rund um Jahresabrechnungen, Beschlüsse von Wohnungseigentümergemeinschaften und anderen rechtlichen Fragestellungen im Immobiliensektor.

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